AGB
ALTIORA Climbing - Kurse, Training, Coaching, Health, Corporate Coaching
Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB
1. Geltungsbereich:
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Vorgänge zwischen ALTIORA Climbing und weiteren Vertragspartnern.
ALTIORA Climbing ist eine Kletter- und Bergschule unter Leitung von Christoph Gotschke, Staatlich geprüfter Berg- und Skiführer UIAGM
Sitz:
Hafnerweg 2Q
6600 Lechaschau
Österreich
2. Angebot:
ALTIORA Climbing bietet Kurse, Training, Coaching im Klettersport an, vermittelt außerdem Hilfe in Gesundheitsfragen rund um kletterspezifische Problemstellungen und bietet außerdem Coaching im Firmenkontext an.
ALTIORA Climbing bietet keinerlei Dienstleistungen als Reiseveranstalter an. Das heißt: Aspekte wie Anreise, Übernachtung, Verpflegung werden von den Kunden selbst organisiert. Empfiehlt ALTIORA Übernachtungsmöglichkeiten, Anreiseoptionen, o.ä., geht daraus keine wie auch immer geartete Verantwortung oder Ansprüche hervor.
Die Teilnehmer sind bei Anreise, Übernachtung und Verpflegung eigenverantwortlich.
3. Vertragsschluß:
Sämtliche von ALTIORA Climbing beworbenen Angebote, unabhängig von Ort oder Kommunikationsform (Internetseite, Soziale Medien, Flyer, persönliche Ansprache), sind freibleibend, unverbindlich und entfalten keine Bindungswirkung.
Eine bindende Vereinbarung kommt auch nach Kontaktaufnahme und Anmeldung durch Interessenten erst durch eine schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung und der Entrichtung der pauschalen Anzahlung durch den Auftraggeber zustande.
Der Auftraggeber ist in der Regel auch der Teilnehmer. In anderen Fällen (Gutscheine, Geschenke,…) muss der Auftraggeber sicherstellen, dass der Teilnehmer alle relevanten Informationen, auch diese AGB erhält.
4. Preise, Leistungen, Zahlungsbedingungen
ALTIORA Climbing bietet sowohl Veranstaltungen und Dienstleistungen mit Fixpreisen wie auch solche mit individueller Preisgestaltung an. Bei Fixpreisen ist der angebotene Preis verbindlich, bei individueller Preisgestaltung wird nach einem vorab vereinbarten Stundensatz die tatsächlich in Anspruch genommene Arbeitszeit abrechnet.
Test- und Leihmaterial ist in der Regel inklusive, außer es wird anderweitig vereinbart.
Fahrt- und Übernachtungskosten werden im Vorfeld der Veranstaltung vereinbart. Kommen diese Spesen zu den Trainerkosten dazu, weißt ALTIORA Climbing im Vorfeld darauf hin.
Einzelveranstaltungen oder -Termine: Bezahlung abzüglich Anzahlung nach Veranstaltungsende.
Dauervereinbarungen: Bezahlung vor Beginn des Zeitraumes oder Beginn des ersten Termins.
Innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluß kann der Auftraggeber ohne Angabe von Gründen und ohne weitere Kosten vom Vertrag zurücktreten.
5. Risikoaufklärung, Haftung
Wir sind selbstverständlich um möglichst sichere Durchführung unserer Veranstaltungen bemüht.
Trotzdem birgt der Klettersport auch bei optimaler Durchführung ein Restrisiko. Sportverletzungen, Schäden an Material, Verletzungen bis hin zum Tod sind prinzipiell denkbar und systeminherent.
ALTIORA Climbing haftet für Schäden nur bei grob fahrlässigem und ursächlichem Fehlverhalten durch uns. Für das Fehlverhalten von Teilnehmern oder Dritten ist ALTIORA Climbing außerhalb unserer Aufsichts- und Sorgfaltspflicht nicht haftbar zu machen.
Insbesondere bei selbständig durchgeführten Trainingsinhalten ist jeder Teilnehmer selbst für ein vernünftiges, gesundes und nachhaltiges Verhalten verantwortlich.
6. Teilnahmevoraussetzungen, Ausschluß
Die Teilnehmenden sind verantwortlich, gesund und mit entsprechender Ausrüstung sowie den erforderlichen Voraussetzungen und Vorkenntnissen entsprechend zu den Veranstaltungen zu erscheinen. Kann ein Abweichen nicht durch den durchführenden Trainer ausgeglichen und kompensiert werden, insbesondere bei einer Gefährdung von Teilnehmenden oder des Trainers, ist der Trainer befugt, den Teilnehmenden ohne Anspruch auf Kostenerstattung von der Veranstaltung auszuschließen.
Es ist Verantwortung der Teilnehmer, sich über die Teilnahmevoraussetzungen zu informieren.
7. Nutzung von Sportstätten
Werden bei Veranstaltungen von ALTIORA Climbing Sportstätten verwendet (Kletter- und Boulderhallen), sind die Teilnehmer für das Verhalten entsprechend der dort geltenden Benutzerordnung verantwortlich. Eintritte sind - mit Ausnahme der Boulderhalle KRAFTWERK - nicht im Veranstaltungspreis enthalten und von den Teilnehmern selbst zu entrichten.
8. Outdoorklettern, Durchführung von Ausbildung am Naturfels
Die Veranstaltung und verantwortliche Leitung von Outdoorveranstaltungen liegt ausschließlich bei Christoph Gotschke, Staatlich geprüfter Berg- und Skiführer UIAGM, Inhaber der Kletter- und Bergschule ALTIORA Climbing.
Die praktische Durchführung kann bei entsprechender Eignung an Erfüllungsgehilfen übertragen werden. Inhalte und Methoden sind in diesem Fall eindeutig vorgegeben und schriftlich hinterlegt.
9. Anzahlung, Absage, Rücktritt
Mit der Buchung durch den Auftraggeber wird eine pauschale Anzahlung von 100.- fällig. Termine werden nur nach erfolgter Anzahlung final bestätigt.
ALTIORA Climbing ist selbstverständlich bemüht, alle Veranstaltungen planmäßig durchzuführen. Trotzdem können bestimmte widrige Umstände zu einer Absage führen, insbesondere Witterungsbedingungen, die eine Durchführung unmöglich machen, kurzfristiger und nicht ersetzbarer Trainerausfall oder ähnliches.
In diesen Fällen ist ALTIORA Climbing berechtigt und bemüht einen Ausweichtermin zu finden und vorzuschlagen.
Ist dies wider Erwarten nicht möglich, erstattet wir die Anzahlung unverzüglich zurück.
Bei Rücktritt durch die Teilnehmer werden wir im ersten Schritt ebenfalls versuchen einen Ausweichtermin zu finden.
Bei Rücktritt durch die Teilnehmer ohne Wunsch nach Ausweichtermin entscheidet der Rücktrittszeitraum:
14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: vollständige Rückerstattung der Anzahlung
7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50.- Rückerstattung
Weniger als 7 Tage: keine Rückerstattung
Dauervereinbarungen, wie z.B.: Coachingabos, TrainerInYourPocket, o.ä.: ein Rücktritt von diesen Vereinbarungen ist nach Beginn der vereinbarten Zeit oder Beginn der Dauervereinbarung nicht mehr möglich, auch nicht anteilig.
10. Datenschutz
ALTIORA Climbing hat eine Datenschutzerklärung, auf die hier verwiesen wird.
11. Schlußbestimmungen
Für alle Rechtsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Österreich. Sofern nicht anders vereinbart, gilt als Erfüllungsort Lechaschau. Gerichtsstand ist für alle Rechtstreitigkeiten der Bezirk Reutte.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder Teile davon ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der AGB im übrigen davon nicht berührt.
Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedigungen werden zurückgewiesen.

